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Abstinenzkontrollen
Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, bei Verkehrsverstößen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, ist es in der Regel nötig einen 6 oder 12 monatigen Abstinenznachweis zur erbringen. Dabei werden in unregelmäßigen Abständen unangekündigte Urinproben oder in regelmäßigen Abständen Haarproben unter Sicht entnommen und im forensisch toxikologischen Centrum in München untersucht. Nach erfolgreich abgeschlossenem Abstinenznachweis erhalten sie von uns eine Bestätigung welche als ein Bestandteil der MPU vorgelegt werden muss.
Wir sind berechtigt dieses nach den " Forensisch toxikologischen Kriterien " durchzuführen.
Die Ergebnisse werden von den MPU Stellen sowie den Gerichten akzeptiert. Die Kosten für diese Leistung sind stark abhängig von den zu testenden Substanzen und werden beim individuellen Gespräch erörtert.

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